RAD Arbeitsdienstabteilung - Heinrich Ferdinand von Krosigk 12/143 Lochau

Der Reichsarbeitsdienst (RAD) war eine Organisation im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst wurde am 26. Juni 1935 erlassen. § 1 (2) lautete: „Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen.“ § 3 (1) lautete: „Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Zahl der jährlich einzuberufenden Dienstpflichtigen und setzt die Dauer der Dienstzeit fest.“ Zunächst wurden junge Männer (vor ihrem Wehrdienst) für sechs Monate zum Arbeitsdienst einberufen. Vom Beginn des Zweiten Weltkrieges an wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt. Der Reichsarbeitsdienst war ein Bestandteil der Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland und ein Teil der Erziehung im Nationalsozialismus. Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 und dem daraufhin an die Waffen-SS übergebenen Kommando über das Ersatzheer wurde dem RAD die 6-wöchige militärische Grundausbildung am Gewehr übertragen, um die Ausbildungszeit bei der Truppe zu verkürzen.

Quelle:  https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsarbeitsdienst

 

Hinweis: Die nachfolgenden Bilder sind frei von jeglicher heutige politischer Auffassungsgabe. Sie dokumentieren lediglich die damaligen zeitgeschichtlichen  Gegebenheiten, ungeachtet dessen, ob uns dies heute gefällt oder nicht gefällt. Es handelt sich dabei um Zeitzeugen einer (Gott sei Dank) längst vergangene Epoche.

 

Für Frieden Freiheit und Demokratie – Millionen Tote mahnen!